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Häufig
gestellte Fragen und weitere Informationen
1.
Ich soll zu einer MPU – ist sie wirklich Pflicht? –
Kann
ich mich weigern?
Natürlich
können Sie sich weigern, niemand wird gezwungen, eine MPU zu
machen.
Leider
erhalten Sie dann auch den Führerschein nicht wieder. Wenn die
Behörde zu dem Schluss gekommen ist, dass Sie die Eignung zum
Führen eines Kraftfahrzeuges nicht besitzen, müssen
Sie vor
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis den Nachweis führen, dass
Sie
wieder uneingeschränkt geeignet sind.
Das geht
leider nur, wenn dies durch ein medizinisch-psychologisches
Gutachten, also durch die MPU, bestätigt wird.
2.
Muss ich zu einer bestimmten Gutachterstelle?
Nein,
Sie können zu jeder Gutachterstelle, die amtlich zugelassen
ist,
also zum TÜV, zur AVUS oder einer anderen Institution, z.B. in
Hamburg, München, Stuttgart oder Berlin – egal, wo
Sie
wohnen.
3.
Kann ich mich auch bei einem niedergelassenen Psychologen begutachten
lassen?
Ja, aber
die Führerscheinstelle akzeptiert nur ein Gutachten von einer
amtlich anerkannten Begutachtungsstelle.
4.
Welche Chancen habe ich, die MPU zu bestehen?
Entscheidend
ist, ob Sie den Psychologen davon überzeugen können,
dass
Sie Ihr Problem (Alkohol, Drogen, Fahrverhalten) gelöst haben
und sich die Auffälligkeiten im Straßenverkehr nicht
wiederholen.
Ohne eine
gute Vorbereitung und Aufarbeitung stehen die Chancen sehr schlecht.
5.
Meine Leberwerte waren super! Trotzdem bin ich durchgefallen
–
warum?
Leberwerte
allein sind nicht ausschlaggebend.
Gute Werte
sind „nur“ die Grundvoraussetzung für ein
positives
Gutachten.
6.
Bei mir wird es eng – ich habe schon fast 2 Jahre den
Führerschein nicht mehr – muss ich denn wirklich den
Führerschein neu machen?
Nach der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (2008) kann eine Fahrerlaubnis auch dann prüfungsfrei erteilt werden, wenn seit der Entziehung oder dem Verzicht ein Zeitraum von mehr als 2 Jahren vergangen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nocht vorhanden sind.
7.
Ich muss zum 2. Mal zur MPU – ist diese anders und/oder
billiger?
Nein!
Ablauf und Kosten sind die gleichen wie beim 1. Mal.
8.
Mein Gutachten ist negativ – wann kann ich wieder zur MPU?
In
der Regel sind dies etwa 6 Monate nach dem letzten Gutachten.
9.
Muss ich mein altes, negatives Gutachten bei der
Führerscheinstelle
abgeben?
Nein!
Manchmal ist es gut, es abzugeben und manchmal besser, es nicht zu
tun! Sprechen Sie mich darauf an!
10.
Was soll ich nach einem negativen Gutachten tun?
Sich
gründlich mit dem Gutachten auseinandersetzen, am besten mit
fachlicher Hilfe – und sich bestens auf die nächste
MPU
vorbereiten. Falls Sie Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens
haben, können Sie meinen Rat einholen. (vgl.
auch
Gutachtenanalyse)
11.
Wie oft kann ich die MPU wiederholen?
Normalerweise
so oft, wie Sie wollen – oder so lange, bis Ihnen das Geld
ausgegangen ist!
12.
Was soll ich mit meinem negativen Gutachten nur machen?
Nachdem
Sie es vielleicht in die nächste Ecke geworfen und
kräftig
über die MPU selbst, deren Gutachter und die ganze Welt
geschimpft haben, auf jeden Fall aufbewahren, auch wenn Sie es nicht
bei der Behörde abgeben wollen.
Am besten
ist es, sich mit dem Gutachten unter fachlicher Hilfe auseinander zu
setzen und daraus zu lernen, um es das nächste Mal besser zu
machen.
13.
Warum fallen die meisten Menschen bei der MPU durch?
Sehr
viele denken, die MPU sei ein „Idiotentest“ - wie
die
MPU ja auch volkstümlich genannt wird.
Dass
dies nicht so ist, wissen Sie, wenn Sie meine Internetseiten genau
studiert haben. Die Hürde für ein Bestehen ist hoch
angelegt. Es hat nur jemand eine Chance, die MPU zu bestehen, der
sich wirklich gut vorbereitet hat. Mit einer guten, seriösen,
kompetenten Vorbereitung sparen Sie viel Zeit, Geld, Ärger und
im Endeffekt auch noch Nerven.
14.
Ich möchte eine Therapie machen. Ist kontrolliertes Trinken
das
richtige für mich oder soll ich lieber abstinent leben?
Diese
Frage ist von großer Bedeutung!
Zuerst
muss geklärt werden, ob und wenn in welcher Form eine
Abhängigkeit vorliegt. Kommt zu einer seelischen (psychischen)
Abhängigkeit noch eine körperliche (physische)
Abhängigkeit, muss auch noch geklärt werden, ob eine
klinische ärztliche Entziehungsbehandlung vonnöten
ist.
Danach
können wir uns gemeinsam entscheiden, ob wir Schritt
für
Schritt an einem kontrollierten Trinken arbeiten oder das Ziel der
Abstinenz verfolgen.
15.
Was erwartet der Gutachter bei der MPU von mir? Dass ich
überhaupt
keinen Alkohol mehr trinke oder kontrolliert trinke?
Das hängt
von verschiedenen Faktoren ab:
Auf
die Höhe der Promille, die Sie gehabt haben, auf Ihren Zustand
dabei, wie lange Sie schon so viel trinken usw. Eine
allgemeingültige
Antwort kann hier nicht gegeben werden. Sprechen Sie mich daraufhin
an!
16.
Ich leide seit Jahren an einer sogenannten „Generalisierten
Angst“, also Alltagsangst – stimmt es, das auch
viele
andere Betroffene so zum Alkohol gekommen sind?
Ja!
Man schätzt, dass etwa 10 – 12 % aller Menschen an
Angstzuständen leiden und behandlungsbedürftig sind -
ca.
30 % dieser Menschen haben Probleme mit Alkohol.
Alkohol
ist für viele ein vermeintliches Hilfsmittel, das ebenso wie
Beruhigungsmittel, Psychopharmaka, Neuroleptika oder Antidepressiva
große Gefahren in sich birgt und nicht zu längerem
Konsum
oder Gebrauch über längere Zeit geeignet ist und
letztendlich zu einer psychischen (geistig / seelischen) wie auch
physischen (körperlichen) Abhängigkeit
führen kann.
Alkohol
und Medikamente überdecken meist nur eine psychische
Störung
(Angst), beseitigen diese aber nicht.
Ist eine
Angststörung die Ursache des erhöhten Alkoholkonsums,
müssen beide Probleme bearbeitet werden – die
Angststörung
und das Alkoholproblem.
Wenn
Sie näheres über Angststörungen erfahren
möchten,
klicken Sie auf meine Angsthomepage www.Angst-besiegen.de
17.
Ich habe eine Straftat begangen – wieso muss ich zur MPU?
Straftäter
benutzen sehr oft zur Durchführung ihrer Straftaten ein
Kraftfahrzeug, z.B. als Fluchtauto bei einem Bankraub, bei einem
Einbruch zum Abtransport von Diebesgut oder um Drogen zu
transportieren. Auch kann im Auto eine Straftat passieren, z.B. eine
Vergewaltigung.
Die
Führerscheinstelle bzw. der Gesetzgeber gehen nun davon aus,
dass – wenn zur Ausübung einer Straftat die
Fahrerlaubnis
missbraucht wird - Zweifel an der Fahreignung gegeben sind (§
11
Abs. 4 Fahrerlaubnisbehörde).
18.
Der TÜV, AVUS, DEKRA bieten ein
„Vorgespräch“
an. Soll ich das Angebot annehmen? Was bringt mir das?
Eigentlich
nicht viel!
Der hier
zuständige Psychologe sagt Ihnen mit Sicherheit nicht, auf was
Sie bei dem MPU-Gespräch achten sollen!
Es
bleibt bei einer oberflächlichen Information und –
Ihren
späteren Gutachter werden Sie wohl nicht kennen lernen
–
man achtet darauf, dass das eigentliche Gutachten jemand anderes
macht.
Die
Gefahr bei einem Vorgespräch ist auch diese, dass der
Psychologe
sich Notizen, einen Bericht macht (der oft genug negativ ist) und
sich dieser Bericht dann evtl. bei dem eigentlichen Gutachter
wiederfindet.
19.
Ich habe viele tausend Euro bei jemandem gezahlt, der mir versprochen
hat, mein Geld zurück zu zahlen, wenn ich bei der MPU
durchfalle. Ich bin durchgefallen – habe aber mein Geld nicht
zurück gekommen!
Solche
Klagen höre ich leider sehr oft.
Diese
meist unseriösen Anbieter berufen sich hier auf das
„Kleingedruckte“. Darin heißt es z.B.,
dass man
erst dann zur MPU zu gehen hat, wenn man sein Problem erkannt und
gelöst hat.
Bekommen
Sie jetzt ein negatives Gutachten, steht in diesem meist, dass Sie
Ihr Problem noch nicht gelöst haben – also
– kein
Geld zurück!
20.
Was ist von Versprechen zu halten: „Festpreis bis zum
positiven
Gutachten, ohne Mehrkosten“?
Auf den
ersten Blick ein faires Angebot.
Nur wird
gleich am Anfang eine sehr hohe Summe fällig und
fällt man
bei der MPU durch, werden Sie meist in irgendeine Gruppe gesetzt, in
der man sich nicht viel weiter um Sie kümmert, bis Sie
irgendwann die Lust verlieren und von selber aufhören.
21.
Ich bin arbeitslos – können Sie mir bei Ihren Kosten
einen
Rabatt einräumen?
Ja!
Arbeitslosen und Geringverdienern kann ein Rabatt auf mein Honorar
eingeräumt werden. Gerade bei Verlust des
Führerscheins
sind die Folgen oft beträchtlich.
Nicht nur
im privaten Bereich, auch im Berufsleben ist nicht selten der Verlust
des Arbeitsplatzes zu beklagen und damit auch gravierende finanzielle
Einschnitte.
22.
Bekomme ich von Ihnen auch eine Teilnahmebescheinigung?
Selbstverständlich
stelle ich Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
über eine
erfolgte Beratung, Schulung oder Therapie aus – für
die
Vorlage bei der für Sie zuständigen Behörde
(Führerscheinstelle) oder bei der Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung (MPU).
23.
Ich möchte gerne objektiv wissen, ob ich tatsächlich
Probleme mit dem Alkohol habe – gibt es da einen Test, bei
dem
ich sehen kann, wo ich tatsächlich stehe?
Ja,
den gibt es – z.B. den Trierer
Alkoholismusinventar-Test.
Er
gibt Auskunft über den früheren oder aktuellen Stand
der
Verhaltenskontrolle in Bezug Alkohol, über den Grund des
Trinkens, süchtiges Trinken, über die Trinkmotive,
also
warum man trinkt, über evtl. schon bereits vorhandene
Schädigungen etc.
Wenn
Sie näheres über diesen Test oder andere
psychologische
Tests erfahren möchten, klicken Sie einfach auf meine
Angsthomepage www.Angst-besiegen.de
24.
Ich leide an Fahrangst – also an einer Angst vor dem
Autofahren. Können Sie mir auch da helfen?
Lt. ADAC
gibt es allein in Deutschland etwa eine Million Menschen, die im
Besitz des Führerscheins sind, aber nicht Auto fahren.
Viele von
ihnen trauen sich nicht mehr ans Steuer. Sie haben eine Fahrangst.
Manchmal reichen ein paar Fahrstunden mit einem vertrauten Menschen
aus, um die alte Selbstsicherheit zu bekommen.
Doch oft
genug liegen die Gründe tiefer.
Der
einzige Weg, die Fahrangst zu beseitigen, besteht darin, sie zu
besiegen!
Hier
biete ich Gespräche und
Angstbewältigungsübungen an,
um diese Angst zu besiegen.
Wenn Sie
näheres erfahren möchten, klicken Sie einfach auf
meine
Angsthomepage
www.Angst-besiegen.de
25.
Ein Bekannter von mir hatte auch Führerscheinprobleme wegen
Alkohol – Meditation half ihm dabei, vom Alkohol wegzukommen
–
was meinen Sie dazu?
Es gibt
viele Meditationsformen und Entspannungstechniken, die dabei helfen
können.
Meditation
verhilft zu innerer Ruhe und Gleichgewicht.
Meditation
ändert unser Leben – nicht sofort – aber
mit
fortschreitender Übung immer mehr.
Wenn
Sie mehr über Meditation wissen möchten, klicken Sie
einfach auf meine Angsthomepage www.Angst-besiegen.de
– dort habe ich dazu weiteres aufgeführt.
26.
Ich habe gehört, dass man mir als Punktesammler eine gewisse
Aggressivität unterstellt und dass es zur Messung der
Aggressivität einen Test geben soll?
Oft genug
wird vermutet, dass ein erhöhtes Aggressionspotential zur
Häufung der Verkehrsdelikte geführt hat.
Hier
gibt es sogenannte Fragebögen
zur Erfassung von Aggressionsfaktoren.
Punktesammler
haben es oft schwer, darzustellen, warum immer wieder neue
Verkehrsverstösse hinzukommen. Die Gründe
hierfür –
denkt der MPU-Gutachter – müssen also tiefer liegen.
Eine
Vermutung dahingehend liegt in der Annahme eines erhöhten
Aggressionspotentials.
27.
Stimmt es, dass ältere Verkehrsteilnehmer bei
auffälligem
Verkehrsverhalten auch mit einer MPU, einem Seniorentest, rechnen
müssen? Wenn ja, warum?
Lt.
Statistik nimmt die Unfallhäufigkeit im Alter zu. Positiv ist
aber zu sehen, dass hierbei die allermeisten Unfälle keine
schweren sind.
Im
Rahmen der EU-Gesetze wird es wohl bald dazu kommen, dass ein
Senioren-Eignungstest
europaweit ab
dem 75.Lebensjahr eingeführt wird. Es wird geprüft
werden,
ob der Betroffene in der Lage ist, altersbedingte Mängel
auszugleichen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der
Führerschein
entzogen.
Natürlich
geben heute schon viele ältere Verkehrsteilnehmer freiwillig
ihren Führerschein ab, wenn aus ihrer Sicht die Zeit gekommen
ist, oder fahren nur noch z.B. auf ihnen gut bekannten Strecken.
Das
Alter allein ist aber kein Ausschließungsgrund vom Fahren.
Manchmal wird heute schon von älteren Verkehrsteilnehmern
gefordert, einen Eignungstest zu machen.
Manchmal
zu Recht – manchmal aber auch zu Unrecht.
Gerade
Polizeibeamte regen öfters in ihren Berichten eine
Eignungsuntersuchung an, wenn sich ein älterer
Verkehrsteilnehmer in einer bestimmten Situation unsicher gezeigt hat
oder ein störrisches Verhalten aufweist.
Bevor Sie
zu einem Seniorentest gehen – lassen Sie sich beraten!
28.
Ich habe gehört, dass der Gutachter bei der MPU eine
Lebenslauferforschung macht – was ist das eigentlich?
Der
Gutachter interessiert sich hier für die Ereignisse aus Ihrem
Lebenslauf, die mit Ihrer Verkehrsvorgeschichte im Zusammenhang
stehen.
Wichtige
biographische Daten liegen dem Psychologen / Gutachter schon aus
Ihrer Führerscheinakte vor. Hinzu kommen bei der MPU
schriftliche und mündliche Fragen zu Ihrem Lebenslauf.
Daraus
entsteht dann die sogenannte Anamnese.
Nun
prüft der Gutachter, ob und inwieweit sich aus der Lebens- und
Verkehrsvorgeschichte Verhaltensauffälligkeiten etc. ergeben
haben.
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