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Individuelle |
MPU-Beratung
bei Straftaten
Sie haben die Seite „Individuelle MPU-Beratung bei Straftaten“ aufgerufen und müssen wahrscheinlich wegen einer oder mehrerer Straftaten zur MPU. Vielleicht haben Ihre Straftaten noch nicht einmal unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun und Sie denken jetzt vielleicht: „Ich wurde doch schon wegen meiner begangenen Taten bestraft, warum werde ich jetzt noch einmal bestraft, indem ich zur MPU muss?“ Warum müssen nun Straftäter eigentlich zur MPU? Die
Begründung hierfür steht in der
Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV).
und weiter dort unter Punkt 4
Wie ist dieser Punkt nun zu verstehen? Beispiel:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann in allen o.a. Beispielen Zweifel an der Fahreignung haben und eine MPU anordnen. Was erwartet der MPU-Gutachter jetzt von mir als Straftäter? Das Sie
über Ihre Vergangenheit, Ihre Straftaten nachgedacht haben und
wissen, warum Sie diese verübt haben. Die Gründe für Straftaten sind vielfältig. Es reicht nicht, dem MPU-Gutachter zu sagen: Es tut mir leid, es kommt nicht wieder vor. Der MPU-Gutachter möchte, dass Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben und eine Verhaltensänderung eingetreten ist. Wie sollten Sie nun vorgehen, um sich bestmöglich auf Ihre MPU vorzubereiten? Auf meiner Seite „Ihre 15 Schritte zurück zum Führerschein“ habe ich dargestellt, wie eine MPU-Vorbereitung idealerweise aussehen könnte. Auf meiner Seite „MPU-Angebote“ finden Sie meine Angebote übersichtlich dargestellt. Wenn Sie
Fragen zu meinem Angebot haben rufen Sie mich einfach unter meiner
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