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MPU-Beratung bei Straftaten

Sie haben die Seite „Individuelle MPU-Beratung bei Straftaten“ aufgerufen und müssen wahrscheinlich wegen einer oder mehrerer Straftaten zur MPU.

Vielleicht haben Ihre Straftaten noch nicht einmal unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun und Sie denken jetzt vielleicht: „Ich wurde doch schon wegen meiner begangenen Taten bestraft, warum werde ich jetzt noch einmal bestraft, indem ich zur MPU muss?“

Warum müssen nun Straftäter eigentlich zur MPU?

Die Begründung hierfür steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Dort heißt es unter § 11 Eignung, Abs.3

           Die Beibringung eines Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden.“

und weiter dort unter Punkt 4
           „… bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen.“

Wie ist dieser Punkt nun zu verstehen?

Beispiel:

  • Jemand verübt einen Bankraub und transportiert das Diebesgut mit dem Auto ab, benutzt diese also als Fluchtfahrzeug.
  • Jemand entführt mit dem Auto einen Menschen.
  • Jemand vergewaltigt einen anderen Menschen im Auto.
  • Jemand handelt mit illegalen Drogen und transportiert die Drogen im Auto.
  • Jemand fällt immer wieder durch unbeherrschte Aggression auf (Schlägereien, Hausfriedensbruch, Bedrohung von Menschen mit körperlicher Gewalt usw.).
Bei den ersten vier Beispielen wird das Auto zu kriminellen Zwecken benutzt und die Fahrerlaubnis missbraucht, beim letzten Beispiel wird eine Aggression unterstellt, die sich wohl auch auf das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr übertragen könnte.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann in allen o.a. Beispielen Zweifel an der Fahreignung haben und eine MPU anordnen.

Was erwartet der MPU-Gutachter jetzt von mir als Straftäter?

Das Sie über Ihre Vergangenheit, Ihre Straftaten nachgedacht haben und wissen, warum Sie diese verübt haben.
Man wird nicht als Krimineller geboren; „kriminelle Energie“ wird nicht vererbt!

Die Gründe für Straftaten sind vielfältig.

Es reicht nicht, dem MPU-Gutachter zu sagen: Es tut mir leid, es kommt nicht wieder vor. Der MPU-Gutachter möchte, dass Sie Ihre Vergangenheit aufgearbeitet haben und eine Verhaltensänderung eingetreten ist.

Wie sollten Sie nun vorgehen, um sich bestmöglich auf Ihre MPU vorzubereiten?

Auf meiner Seite „Ihre 15 Schritte zurück zum Führerschein“ habe ich dargestellt, wie eine MPU-Vorbereitung idealerweise aussehen könnte.

Auf meiner Seite „MPU-Angebote“ finden Sie meine Angebote übersichtlich dargestellt.

Wenn Sie Fragen zu meinem Angebot haben rufen Sie mich einfach unter meiner Rufnummer
046 46 /
990 408 an oder benutzen Sie mein Kontaktformular.

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